gemeinsam sein
Tiertherapie

AGB (Stand 01.09.2024)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, falls nicht anders vereinbart, für das Vertragsverhältnis zwischen Tiertherapie gemeinsam sein, vertreten durch Johanna Ziegler (nachfolgend Auftragnehmerin genannt) und dem Eigentümer des Tieres oder einer von ihm beauftragten geschäftsfähigen Person (nachfolgend Auftraggeber genannt). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit nichts anderes zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart wurde und gelten ab Beginn der Zusammenarbeit als Grundlage für alle Geschäftsbeziehungen, auch für zukünftige, und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals explizit vereinbart werden.


§ 1 Zustandekommen eines Vertrags
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot von der Auftragnehmerin annimmt und sich zum Zwecke der Beratung, Verdachtsdiagnose und Therapie an sie als Therapeutin wendet. Der Behandlungsvertrag tritt umgehend in Kraft, sobald mündlich, schriftlich (E-Mail/WhatsApp) oder telefonisch ein verbindlicher Termin zwischen den Parteien vereinbart wurde. 

Wird der Auftrag durch einen des Beauftragten des Eigentümers erteilt und es gibt keine Hinweise, dass dies gegen dessen Willen geschieht, dann wird das Einverständnis des Eigentümers vorausgesetzt.
Die Auftragnehmerin ist dazu berechtigt einen Behandlungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z.B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder die Auftragnehmerin aus gesetzlichen, wie aus ethischen Gründen nicht behandeln kann oder darf) Der Honoraranspruch der Auftragnehmerin bleibt hierbei für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.


§ 2 Leistung
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die von ihr angebotene Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen, in einer Form, die dem Tier gerecht wird. 

Um einen optimalen Behandlungserfolg zu erzielen ist die regelmäßige Durchführung der Therapieeinheiten unabdingbar. Zudem muss in der Regel der Auftraggeber außerhalb der Therapieeinheiten mitwirken.


§ 3 Ort und Zeitpunkt
Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistung an einem von ihr und dem Auftraggeber beidseits bestätigten Ortes und zu einem beidseits bestätigten Zeitpunkt, wobei seitens des Auftraggebers darauf zu achten ist, dass das zu behandelnde Tier sich an dem Ort wohlfühlt und die zu verrichtende Dienstleistung unter sauberen Orts- und ausreichenden Lichtverhältnissen, je nach Witterung unter Dach, möglich ist. Die gegebenenfalls vorab übermittelten Empfehlungen sind zu beachten und stellen die Grundlage für eine ordentliche Dienstleistung dar. 

Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistung nur, wenn der Auftraggeber anwesend ist. In Ausnahmefällen kann ausdrücklich in gegenseitigem Einverständnis vereinbart werden, dass eine Leistungserbringung ohne Anwesenheit des Auftraggebers durch die Auftragnehmerin allein ausgeführt werden kann.


§ 4 Abnahme
Die Abnahme erfolgt sofort nach Beendigung der Arbeit der Auftragnehmerin durch den Auftraggeber. Ist dieser zum Zeitpunkt der Abnahme nicht oder nicht mehr anwesend oder verhindert, so gilt die Abnahme als gegeben. Mit der Abnahme endet der Vertrag.


§ 5 Entgelt und Zahlungsort
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Entrichtung des Entgelts für die von der Auftragnehmerin erbrachte Therapieleistung sowie für die ihr in diesem Zusammenhang entstanden Fahrtkosten. Das Entgelt richtet sich nach dem im Vorfeld kommunizierten Preis und wird nach Tier, Aufwand und Schwierigkeitsgrad festgelegt. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich nach jeder einzelnen Behandlung sofort in Bar zu entrichten oder per Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt. Hierfür müssen die privaten Daten zum Zwecke der Rechnungssendung zu Verfügung gestellt werden. Im Falle einer Intensiv-Begleitung ist der Teilbetrag (1/3 des Gesamtbetrags) nach jeder Einheit fällig. Bei Therapieabbruch, unabhängig von welcher Partei, bleibt der Honoraranspruch der Auftragnehmerin für die bisher erbrachten Leistungen bestehen.


§ 6 Rücktritt, Änderung und Kündigung
Eine Stornierung oder Änderung von Ort oder Zeitpunkt seitens des Auftraggebers ist nur mit Bestätigung seitens der Auftragnehmerin gültig. Verspätungen durch unvorhersehbare Ereignisse bis zu 15 Minuten werden von beiden Seiten akzeptiert. 

Bei Stornierungen ist eine Vorlaufzeit von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin einzuhalten und nur mit Bestätigung der Auftragnehmerin gültig. Die Terminabsage muss telefonisch oder schriftlich per E-Mail, SMS oder WhatsApp erfolgen. Eine Terminabsage über Dritte wird nicht akzeptiert. Sagt der Auftraggeber nicht 24 Stunden vor dem Termin ab, dann werden 50% der im Vorfeld kommunizierten Kosten berechnet. Tritt der Auftraggeber bei Ankunft der Auftragnehmerin aus dem Behandlungsvertrag zurück oder ist vor Ort nicht anzutreffen, werden 100% der vollen Behandlungskosten inklusive der entstandenen Fahrtkosten berechnet. Verspätungen des Auftraggebers, die nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, gehen zu dessen Lasten. 

Verspätungen über 15 Minuten oder außerplanmäßige Ausfälle der Auftragnehmerin, die nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, werden von dieser nach Absprache mit dem Auftragnehmer zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt oder bei der Rechnungstellung entsprechend berücksichtigt.


§ 7 Terminvereinbarung
Der Termin gilt als verbindlich, wenn dieser persönlich, telefonisch oder schriftlich per E-Mail oder WhatsApp durch die Auftragnehmerin bestätigt wird. 

Aufgrund von unvorhersehbaren Beeinträchtigungen vor dem Termin (z.B. Straßenverkehr, Wetterlage) kann es zu Verzögerungen kommen. Sofern eine Telefonnummer hinterlassen wurde, wird der Auftraggeber unverzüglich darüber informiert. Ist die Auftragnehmerin verhindert und kann somit dem Termin kurzfristig nicht wahrnehmen wird dem Kunden ein zeitnaher Ersatztermin angeboten. Weitere Ansprüche bestehen nicht.


§ 8 Informationspflicht
Der Aufraggeber ist verpflichtet alle relevanten Informationen der Krankenvorgeschichte des Tieres vorab, spätestens vor Ort, mitzuteilen. Dies ist wichtig, um dem Tier nicht zu schaden und den Behandlungserfolg zu begünstigen. Bei Nichtbeachtung von §8 und dessen Folgen gilt §9 der AGB.


§ 9 Haftungsbeschränkung
Der Eigentümer haftet für alle Schäden, die durch sein Tier oder sein Verschulden bzw. das Verschweigen von wesentlichen Informationen an der Auftragnehmerin, sowie jeglicher Ausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. 

Die Auftragnehmerin übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die nicht explizit auf eine sachgemäße therapeutische Behandlung zurückzuführen sind. Ebenso übernimmt sie keine Haftung für nicht mögliche Nebenwirkung einer sachgemäßen therapeutischen Behandlung.

Tierärzte, Zahnspezialisten, Hufbearbeiter, Therapeuten, Ausbilder und Sattler handeln grundsätzlich auf eigenes Risiko, auch im Falle dessen, dass diese mit der Auftragnehmerin zusammenarbeiten. 

Die Auftragnehmerin behandelt nach bestem Wissen und Gewissen, ein Heilungserfolg für das Tier kann allerdings nicht garantiert werden.


§ 10 Datenschutz
Zur internen Be- und Verarbeitung werden alle relevanten Therapiedokumente vom Auftraggeber sowie vom Tier von der Auftragnehmerin gespeichert und aufbewahrt, die sich verpflichtet, die Einhaltung der DSG-VO und aller damit verbundenen Gesetze und Regelung zu gewährleisten.


§11 Geltungsbereich
Mit Annahme einer Leistung der Auftragnehmerin akzeptiert der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit Erscheinen dieser AGB verlieren alle vorherigen Versionen ihre Gültigkeit.


§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder eine oder mehrere Bedingungen der AGB nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt. 

Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Gemünden.